- DER E-CHECK
Seit dem 1.Oktober 1997 ist auch für Wohnungen und privat genutzte Gebäude Pflicht, eine Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte im Rahmen des E-Checks durchzuführen. Denn überholte Sicherungsverteiler, schlechte Kontakte und Isolationsfehler stellen einen nicht zu unterschätzenden Risikofaktor für die Gesundheit der gesamten Familie dar und Überspannung sowie Brand werden mit Hilfe des E-Checks minimiert. Beim E-CHECK wird geprüft, ob sich diese in einem ordnungsgemäßen Zustand, im Sinne der jeweils geltenden VDE-Bestimmungen, befinden. In einem detaillierten Prüfprotokoll werden der Zustand der Anlagen und Geräte dokumentiert und zu behebende Mängel aufgezeichnet. Befinden sich alle Anlagen und Geräte in einem ordnungsgemäßen Zustand, wird der
einwandfreie Zustand durch die E-CHECK Prüfplakette bestätigt. Geprüft werden mit dem E-Check unter anderem Elektroinstallationen, Schutzeinrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter, Personenschutzautomaten und Schutzeinrichtungen in der Verteilung. Außerdem ortsfeste elektrische Geräte oder elektrobetriebene Maschinen wie z. B. Herde, Kopierer oder Aktenvernichter. Auch Geräte wie Computer, Drucker, Bildschirme, Kaffeemaschinen, TV, Hifi, Video sowie Kontroll- und Sicherheitssysteme werden im Rahmen der E-CHECK Prüfung kontrolliert. Ebenso Konferenztechnik und Präsentationstechnik. Dazu Arbeitsplatz-Beleuchtung, Schutzeinrichtungen für Blitzschlag und Überspannung.
EWG GmbH & Co. KG
Gebäude- & Industrietechnik
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